Hallo Liebe Kunden/innen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Er dient der Erstattung von Aufwendungen wie:
- Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
- Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
- Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
Sebstverständlich arbeiten bei uns nur geschulte und qualifizierte Mitarbeiter für diese Verantwortungsvolle Aufgabe. Diese können Sie bei allen Belangen und Notfällen kompetend unterstützen. ls Anerkanntes Unternehmen für haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen wir unser Angebot der Unterstützung im Haushalt mit allen Krankenkassen abrechnen.